Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf für Verträge mit Unternehmern (B2B). Vor Verwendung müssen konkrete Vertragsabläufe und Haftungsregelungen anwaltlich geprüft und freigegeben werden. Bis dahin bleibt diese Seite von Suchmaschinen ausgeschlossen.
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Griwatz Digital UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 36, 45894 Gelsenkirchen – nachfolgend „Auftragnehmerin“ – und ihren Auftraggebern über Marketing-, Beratungs-, Kreativ-, Web-, Content-, Werbe- und Digitalisierungsleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.
3. Leistungen und Mitwirkung
Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung anerkannten fachlichen Standard. Soweit kein konkreter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde, wird eine Dienstleistung und kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Insbesondere können Rankings, Reichweiten, Leads, Bewerbungen oder Umsätze nicht garantiert werden.
Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und sonstige erforderliche Informationen vollständig, rechtzeitig und in nutzbarer Form bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen.
4. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Unvorhersehbare, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Ereignisse – insbesondere Ausfälle von Plattformen oder technischen Dienstleistern – verlängern Leistungsfristen angemessen.
5. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Budgets und Kosten Dritter, etwa für Werbung, Domains, Hosting, Software, Creator, Stockmaterial oder Lizenzen, sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber über absehbare Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Leistung als Werkleistung vereinbart ist, zeigt die Auftragnehmerin ihre Fertigstellung an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte und Arbeitsdateien
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen. Umfang, Gebiet, Dauer, Medien und Exklusivität richten sich nach der individuellen Vereinbarung und dem Vertragszweck.
Rechte an eingesetzten Schriften, Stockmaterialien, Software, Plattformen und sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach deren Lizenzbedingungen. Offene Arbeitsdateien, Entwürfe und nicht ausgewählte Varianten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Rechte und Inhalte des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte, Kennzeichen, Daten und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Die inhaltliche und rechtliche Freigabe von Aussagen, Preisen, Pflichtinformationen und branchenspezifischen Angaben liegt beim Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.
10. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers oder die Darstellung von Projektergebnissen als Referenz erfolgt nur im vereinbarten und freigegebenen Umfang. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen geheim. Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung.
12. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Sperrungen, Richtlinienänderungen oder technische Ausfälle externer Plattformen, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat, wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung.
13. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und verbindlich beauftragte Fremdkosten sind zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.